Pflegefachassistenz - So geht's
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Ausbildung zur Pflegefachassistenz (PFA) am Vinzentinum Ried!
Ihre Voraussetzungen
- Vollendetes 17. Lebensjahr (vor Beginn der praktischen Ausbildung)
- die erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe (durch den Nachweis entsprechendem Allgemeinwissens sind in Einzelfällen Ausnahmen möglich)
oder eine Berechtigung zur Ausübung der Pflegeassistenz - die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
- die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Kompetenzniveau B2 lt. GeR)
- positive Aufnahmeprüfung
Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren wird online abgewickelt, daher bitten wir Sie folgende Unterlagen digital bzw. eingescannt bereitzuhalten. Die Dokumente müssen in gängigen Datenformaten wie JPG, PDF oder DOC(x) vorliegen und sollen eine Datenmenge von 5 MB nicht überschreiten, damit Sie sie problemlos hochladen können.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben mit genauer Darlegung Ihrer Motivation
- Lebenslauf (PC-erstellt)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
- Zeugnisse ab der 8. Schulstufe (Hauptschulabschluss und alle weiteren Zeugnisse)
- 1 Passbild
Aufnahmeverfahren
Die berufsspezifische Eignung der Bewerber/innen wird durch ein standardisiertes Aufnahmeverfahren überprüft und es wird ein Aufnahmegespräch durchgeführt.
Aufnahmekommission
Über die Vergabe der Ausbildungsplätze entscheidet eine Aufnahmekommission. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben.
Zusage Ausbildungsplatz
Die Zusage des Ausbildungsplatzes erfolgt vorbehaltlich und ist erst fixiert, wenn Sie uns folgende Dokumente übermittelt haben und diese geprüft wurden:
- Strafregisterbescheinigung (bei der Gemeinde beantragen)
- Ärztliche Bestätigung über die gesundheitliche Eignung und ihren Immunstatus (Impfungen).
Wichtige Informationen zum Thema Immunstatus/Impfungen erhalten Sie >> hier.
Beide Dokumente (Strafregisterbescheid und Ärztliche Bestätigung) bitte erst nach der vorbehaltlichen Zusage des Ausbildungsplatzes anfordern, da sie bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein dürfen.