
Pflegeassistenz - So geht's
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Ausbildung zur Pflegeassistenz (PA) am Vinzentinum Ried!
Die Ausbildung entspricht dem ersten Ausbildungsjahr der Pflegefachassistenz und schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab.
>> Infos zur Finanzierung der Ausbildung
Ihre Voraussetzungen
- Vollendetes 17. Lebensjahr (vor Beginn der praktischen Ausbildung)
- die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe
- gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, § 97 ist für die Aufnahme in die Ausbildung Pflegeassistenz grundsätzlich eine absolvierte berufliche Erstausbildung notwendig
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit
- die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Kompetenzniveau B2 lt. GeR)
- positives Aufnahmeverfahren
Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren wird online abgewickelt, daher bitten wir Sie folgende Unterlagen digital bzw. eingescannt bereitzuhalten. Die Dokumente müssen in gängigen Datenformaten wie JPG, PDF oder DOC(x) vorliegen und sollen eine Datenmenge von 5 MB nicht überschreiten, damit Sie sie problemlos hochladen können.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben mit genauer Darlegung Ihrer Motivation
- Lebenslauf (PC-erstellt)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
- Zeugnisse ab der 8. Schulstufe (Hauptschulabschluss und alle weiteren Zeugnisse)
- 1 Passbild
Online-Bewerbung:
Füllen Sie nun die Formulare im >> Online-Bewerbungssystem sorgfältig aus.
Die Bewerbungsunterlagen und Dokumente übermitteln Sie uns ebenfalls auf diesem Weg.
Senden Sie abschließend Ihre Bewerbung ab - Sie erhalten dann ein Bestätigungs-Email.
Aufnahmeverfahren
Aufnahmeprüfung
Der Termin für Ihre Aufnahmeprüfung wird Ihnen individuell per Email mitgeteilt.
Bewerbungsgespräch
Mit den Bewerber*innen, welche die Aufnahmeprüfung bestanden haben, finden persönliche Bewerbungsgespräche statt.
Aufnahmekommission
Über die Vergabe der Ausbildungsplätze entscheidet eine Aufnahmekommission. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben.
Zusage Ausbildungsplatz
Die Zusage des Ausbildungsplatzes erfolgt vorbehaltlich und ist erst fixiert, wenn Sie uns folgende Dokumente übermittelt haben und diese geprüft wurden:
- Strafregisterbescheinigung (bei der Gemeinde beantragen)
- Ärztliche Bestätigung über die gesundheitliche Eignung und ihren Immunstatus (Impfungen).
Wichtige Informationen zum Thema Immunstatus/Impfungen erhalten Sie >> hier.
Beide Dokumente (Strafregisterbescheid und Ärztliche Bestätigung) bitte erst nach der vorbehaltlichen Zusage des Ausbildungsplatzes anfordern, da sie bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein dürfen.