Pflegeassistenz - So geht's

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Ausbildung zur Pflegeassistenz (PA) am Vinzentinum Ried! 

Die Ausbildung entspricht dem ersten Ausbildungsjahr der Pflegefachassistenz und schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab.

>> Infos zur Finanzierung der Ausbildung


Ihre Voraussetzungen

  • Vollendetes 17. Lebensjahr (vor Beginn der praktischen Ausbildung)
  • die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe
  • gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, § 97 ist für die Aufnahme in die Ausbildung Pflegeassistenz grundsätzlich eine absolvierte berufliche Erstausbildung notwendig. Das bedeutet, dass Personen, die ihre berufliche Erstausbildung absolvieren, nur in eine Ausbildung in der Pflegefachassistenz aufgenommen werden dürfen.
  • die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit
  • die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Kompetenzniveau B2 lt. GeR)
  • positives Aufnahmeverfahren

 

Bewerbung

Bei Interesse an einer Ausbildung zur Pflegeassistenz bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat. >> Kontakt

Aufnahmeverfahren

Die berufsspezifische Eignung der Bewerber/innen wird durch ein standardisiertes Aufnahmeverfahren überprüft und es wird ein Aufnahmegespräch durchgeführt.

 

Aufnahmekommission
Über die Vergabe der Ausbildungsplätze entscheidet eine Aufnahmekommission. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben.

Zusage Ausbildungsplatz
Die Zusage des Ausbildungsplatzes erfolgt vorbehaltlich und ist erst fixiert, wenn Sie uns folgende Dokumente übermittelt haben und diese geprüft wurden:

  • Strafregisterbescheinigung (bei der Gemeinde beantragen)
  • Ärztliche Bestätigung über die gesundheitliche Eignung und ihren Immunstatus (Impfungen).

Wichtige Informationen zum Thema Immunstatus/Impfungen erhalten Sie >> hier.

Beide Dokumente (Strafregisterbescheid und Ärztliche Bestätigung) bitte erst nach der vorbehaltlichen Zusage des Ausbildungsplatzes anfordern, da sie bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein dürfen.